Neues Datenschutzgesetz, was Sie wissen müssen

28. August 2023

Neues Datenschutzgesetz

Ab dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (revDSG). Welche Änderungen bringen die revidierten Regelungen für Ihre Website? Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Internetauftritt auf die Neuerungen vorbereiten.

Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht für Ihre Website. Darin zeigen Sie auf, wie und wozu Sie die Daten bearbeiten, und erwähnen die auf Ihrer Website genutzten Services wie Analytics Tools, Tracking Pixels und Cookies, den Umgang mit Newsletter und Social Media Tools. Die Verlinkung zur Seite «Datenschutzerklärung» sollte mit einem Klick aufrufbar sein. Am einfachsten ist es, den Link unten im Footer zu platzieren.

Impressum
Wie die detaillierte Seite «Datenschutzerklärung» muss auch die Seite «Impressum» gut sichtbar auf Ihrer Website aufgerufen werden können – vorzugsweise ebenfalls ganz unten im Footer. Darin kommunizieren Sie, wer die Website betreibt, und veröffentlichen Ihre Kontaktdaten.

Technische Voraussetzungen
Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass alle Ihre Websiten über eine HTTPS-Verschlüsselung verfügen. Sie erkennen dies in der URL am «HTTPS» (statt «http») und am eingeblendeten Schlosssymbol. Falls Ihre Website noch kein SSL-Zertifikat hat, und Sie nicht wissen wie das umgesetzt wird, können Sie bei uns das SSL-Paket bestellen

Muss meine Website ein Cookie-Banner haben?
Die Schweiz ist der DSGVO noch nicht unterstellt und die Regelungen sind nicht so streng wie z.B. im EU-Raum. Wir können keine Rechtsberatung anbieten und empfehlen im Zweifelsfall, einen qualifizierten Rechtsbeistand zu konsultieren.

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